Kassen Süd
FunktionenGastronomieBäckereiEinzelhandelPreiseRegionTSE-PflichtAngebotKontakt
Start › TSE-Pflicht
Ratgeber · Stand Juli 2026

TSE, Meldepflicht und was 2027 geplant ist - ohne Beamtendeutsch.

Rund um die Kasse gibt es einige gesetzliche Vorgaben. Hier steht, was aktuell gilt und was erst geplant ist - klar getrennt, damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen.

Altstadtgasse in Süddeutschland mit Arkaden und den Alpen im Hintergrund

Lieber gleich fiskalkonform starten?

Wir richten Ihre Kasse mit zertifizierter TSE ein und erklären die ELSTER-Meldung - fordern Sie ein Angebot an.

TSE-Pflicht: gilt jetzt

Elektronische Kassensysteme müssen nach § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) betrieben werden. Diese Pflicht gilt aktuell. Die TSE sorgt dafür, dass jede Buchung fälschungssicher aufgezeichnet wird.

Bei Kassen Süd buchen Sie dafür eine zertifizierte Cloud-TSE als Zusatzmodul. Sie müssen sich um keine Hardware kümmern - die Kasse läuft damit fiskalisch konform.

Kassen-Meldepflicht über ELSTER

Elektronische Kassen müssen dem Finanzamt über ELSTER gemeldet werden. Diese Meldepflicht besteht seit 2025. Neue Kassen sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden.

Wir sagen Ihnen, welche Angaben das Finanzamt dafür braucht - die Meldung selbst nehmen Sie oder Ihr Steuerbüro über ELSTER vor.

Bonpflicht: gilt weiterhin

Die Belegausgabepflicht (Bonpflicht) gilt aktuell weiterhin. Für jeden Verkauf muss ein Beleg bereitgestellt werden - gedruckt oder digital. Die Abschaffung der Bonpflicht ist im Koalitionsvertrag 2025 vereinbart, aber noch nicht umgesetzt.

Wichtig: Auch wenn die Bonpflicht künftig fällt, bleibt die interne Einzelaufzeichnungspflicht bestehen. Jeder Vorgang muss weiterhin einzeln aufgezeichnet werden.

Registrierkassenpflicht 2027: geplant

Der Koalitionsvertrag 2025 sieht ab dem 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht für Geschäfte mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz vor. Das bedeutet: Wer über dieser Grenze liegt, müsste dann ein elektronisches Kassensystem einsetzen.

Achtung: Das ist bislang nur geplant. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet, ein Entwurf wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet. Verlassen Sie sich also nicht darauf, dass diese Pflicht in genau dieser Form kommt.

GoBD und DSFinV-K

Kassendaten müssen GoBD-konform aufbewahrt und bei einer Prüfung im DSFinV-K-Format exportierbar sein. Dazu gehört auch eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie Ihre Kasse arbeitet.

Kassen Süd bewahrt Ihre Daten revisionssicher auf und liefert den Export für Steuerberater und Buchhaltung als CSV und im DSFinV-K-Format.

Was das für Betriebe im Süden bedeutet

Die Vorschriften gelten bundesweit gleich - unterschiedlich ist nur, wohin gemeldet wird. Zuständig ist das Finanzamt Ihres Betriebssitzes: für ein Wirtshaus im Chiemgau ein anderes als für eine Bäckerei in Ulm oder eine Werkstatt im Schwarzwald. Der Weg über ELSTER ist in beiden Bundesländern derselbe.

Zwei Konstellationen begegnen uns im Süden besonders oft. Die erste sind Saisonbetriebe - Biergärten, Hütten, Wiesn- und Volksfestgeschäft. Auch eine Kasse, die nur wenige Wochen im Jahr läuft, ist ein elektronisches Aufzeichnungssystem und fällt unter dieselben Pflichten wie eine ganzjährig betriebene. Die zweite sind Betriebe mit mehreren kleinen Verkaufsstellen, etwa Bäckereifilialen: Jede Kasse zählt einzeln, und jede gehört in die Anzeige.

Wer heute noch mit einer offenen Ladenkasse arbeitet, ist von TSE und Anzeige nicht betroffen - er muss dafür aber die Einzelaufzeichnung anderweitig sauber sicherstellen. Bevor Sie umsteigen, klären wir mit Ihnen, wie viele Kassenplätze Sie tatsächlich brauchen. Es hat noch keinem Betrieb geschadet, mit weniger anzufangen und später aufzustocken.

Stand: Juli 2026. Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an Ihr Steuerbüro.

Häufige Fragen

Was Betriebe im Süden dazu fragen.

Brauche ich für mein Kassensystem eine TSE?
Ja. Elektronische Kassensysteme müssen nach § 146a AO und Kassensicherungsverordnung mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) betrieben werden. Das gilt aktuell. Bei Kassen Süd buchen Sie dafür eine zertifizierte Cloud-TSE als Zusatzmodul.
Muss ich meine Kasse dem Finanzamt melden?
Ja. Elektronische Kassen müssen dem Finanzamt über ELSTER gemeldet werden. Neue Kassen sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden. Die Meldepflicht besteht seit 2025.
Kommt 2027 eine Registrierkassenpflicht?
Der Koalitionsvertrag 2025 sieht ab 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht für Geschäfte mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz vor. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet; ein Entwurf wird 2026 erwartet. Stand: Juli 2026.

Fiskalkonform starten, ohne selbst Steuerrecht zu wälzen.

Wir richten Ihre Kasse mit zertifizierter TSE ein und erklären Ihnen die Meldung. Fragen Sie einfach an.

Kasse ab 29 €/MonatAngebot in 5 Schritten
Angebot