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Ratgeber · Stand Juli 2026

TSE, Meldepflicht und was 2027 geplant ist - ohne Beamtendeutsch.

Rund um die Kasse gibt es einige gesetzliche Vorgaben. Hier steht, was aktuell gilt und was erst geplant ist - klar getrennt, damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen.

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TSE-Pflicht: gilt jetzt

Elektronische Kassensysteme müssen nach § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) betrieben werden. Diese Pflicht gilt aktuell. Die TSE sorgt dafür, dass jede Buchung fälschungssicher aufgezeichnet wird.

Bei Kassen Süd buchen Sie dafür eine zertifizierte Cloud-TSE als Zusatzmodul. Sie müssen sich um keine Hardware kümmern - die Kasse läuft damit fiskalisch konform.

Kassen-Meldepflicht über ELSTER

Elektronische Kassen müssen dem Finanzamt über ELSTER gemeldet werden. Diese Meldepflicht besteht seit 2025. Neue Kassen sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden.

Wir sagen Ihnen, welche Angaben das Finanzamt dafür braucht - die Meldung selbst nehmen Sie oder Ihr Steuerbüro über ELSTER vor.

Bonpflicht: gilt weiterhin

Die Belegausgabepflicht (Bonpflicht) gilt aktuell weiterhin. Für jeden Verkauf muss ein Beleg bereitgestellt werden - gedruckt oder digital. Die Abschaffung der Bonpflicht ist im Koalitionsvertrag 2025 vereinbart, aber noch nicht umgesetzt.

Wichtig: Auch wenn die Bonpflicht künftig fällt, bleibt die interne Einzelaufzeichnungspflicht bestehen. Jeder Vorgang muss weiterhin einzeln aufgezeichnet werden.

Registrierkassenpflicht 2027: geplant

Der Koalitionsvertrag 2025 sieht ab dem 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht für Geschäfte mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz vor. Das bedeutet: Wer über dieser Grenze liegt, müsste dann ein elektronisches Kassensystem einsetzen.

Achtung: Das ist bislang nur geplant. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet, ein Entwurf wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet. Verlassen Sie sich also nicht darauf, dass diese Pflicht in genau dieser Form kommt.

GoBD und DSFinV-K

Kassendaten müssen GoBD-konform aufbewahrt und bei einer Prüfung im DSFinV-K-Format exportierbar sein. Dazu gehört auch eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie Ihre Kasse arbeitet.

Kassen Süd bewahrt Ihre Daten revisionssicher auf und liefert den Export für Steuerberater und Buchhaltung als CSV und im DSFinV-K-Format.

Stand: Juli 2026. Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an Ihr Steuerbüro.

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