Kasse ans Finanzamt melden - der ELSTER-Weg in verständlich.
Seit 2025 müssen elektronische Kassen dem Finanzamt gemeldet werden. Für neue Kassen läuft dafür eine Frist von einem Monat. Was Sie brauchen, wo es eingetragen wird und was wir Ihnen dafür liefern - Stand: Juli 2026.
Worum es bei der Meldepflicht geht
Die Finanzverwaltung will wissen, welche elektronischen Aufzeichnungssysteme in einem Betrieb im Einsatz sind. Gemeldet werden nicht Ihre Umsätze, sondern die Geräte: welche Kasse, welche Seriennummer, welche zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung, seit wann im Einsatz und in welcher Betriebsstätte.
Die Meldung erfolgt elektronisch über ELSTER. Sie ist damit kein Papierformular, das man beim Steuerberater abgibt, sondern ein Vorgang in Ihrem eigenen ELSTER-Zugang - oder im Zugang Ihrer Kanzlei, wenn diese das für Sie übernimmt.
Diese Angaben brauchen Sie
- Art des Aufzeichnungssystems und Anzahl der eingesetzten Kassen
- Seriennummer beziehungsweise eindeutige Kennung jeder Kasse
- Angaben zur zertifizierten TSE, mit der die Kasse arbeitet
- Datum der Anschaffung - und gegebenenfalls der Außerbetriebnahme
- Betriebsstätte, in der die Kasse steht
Genau diese Angaben stellen wir Ihnen als Kunde zusammen. Sie müssen also nicht in Handbüchern suchen, sondern bekommen einen kurzen Auszug, den Sie eins zu eins übertragen können.
Fristen: neue Kasse, alte Kasse, Abmeldung
Für neu angeschaffte Kassen gilt eine Frist von einem Monat nach Anschaffung. Bestandskassen sind seit 2025 ebenfalls meldepflichtig. Auch das Ende zählt: Wird eine Kasse außer Betrieb genommen oder in eine andere Betriebsstätte verlegt, ist das mitzuteilen.
Praktischer Hinweis: Sammeln Sie die Meldungen nicht. Wer drei Kassen über zwei Jahre anschafft und alles am Jahresende gemeinsam melden will, verliert genau die Fristen aus dem Blick, um die es geht.
Was die Meldepflicht mit der TSE zu tun hat
Beides gehört zusammen, ist aber nicht dasselbe. Die TSE-Pflicht nach § 146a AO sagt, wie Ihre Kasse aufzeichnen muss - manipulationssicher, mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung. Die Meldepflicht sagt, dass das Finanzamt von der Existenz dieser Kasse erfahren muss. Eine Kasse ohne TSE wird durch die Meldung nicht rechtmäßig, und eine gemeldete Kasse ohne TSE bleibt ein Problem. Mehr dazu auf unserer Seite zur TSE-Pflicht.
Wie es bei uns abläuft
Wenn wir Ihre Kasse einrichten, bekommen Sie am Ende ein kurzes Datenblatt: Kassenkennung, TSE-Angaben, Datum der Inbetriebnahme. Damit gehen Sie in ELSTER und tragen ein, was dort abgefragt wird. Wenn Ihre Steuerkanzlei das übernimmt, leiten Sie das Blatt einfach weiter.
Bei mehreren Standorten - etwa einem Betrieb in München und einer Filiale in Augsburg - wird je Betriebsstätte gemeldet. Auch das steht auf dem Datenblatt, damit nichts durcheinandergerät.
Meldepflicht - kurz beantwortet.
Bis wann muss ich meine Kasse melden?
Was passiert, wenn ich die Meldung vergesse?
Welche Angaben brauche ich für die Meldung?
Übernehmen Sie die Meldung für mich?
Muss ich melden, wenn ich die Kasse wieder abschaffe?
Kasse neu - und die Meldung steht an?
Wir liefern Ihnen die technischen Angaben für ELSTER mit. Sie tragen nur noch ein.