Registrierkassenpflicht 2027 - was geplant ist, und was heute schon gilt.
Der Koalitionsvertrag 2025 sieht ab dem 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz vor. Verabschiedet ist das Gesetz nicht. Hier steht, was das für Betriebe in Bayern und Baden-Württemberg praktisch bedeutet.
Der Stand der Dinge, nüchtern betrachtet
Im Koalitionsvertrag 2025 ist eine Registrierkassenpflicht ab 1. Januar 2027 vorgesehen, begrenzt auf Geschäfte mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz. Ein Gesetzentwurf wird für 2026 erwartet. Bis dahin gilt: Es ist ein politisches Vorhaben, keine geltende Pflicht.
Wir schreiben das so deutlich, weil im Markt gerade das Gegenteil verkauft wird. Wenn Ihnen jemand erzählt, Sie müssten jetzt sofort eine Kasse kaufen, weil das Gesetz da sei, stimmt das nicht. Es gibt gute Gründe für eine elektronische Kasse - Rechtssicherheit unter Zeitdruck ist aber der schlechteste davon.
Was heute tatsächlich Pflicht ist
Diese drei Punkte gelten unabhängig davon, was 2027 kommt:
- TSE-Pflicht: Wer eine elektronische Kasse einsetzt, muss sie nach § 146a AO mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung betreiben.
- Meldepflicht: Elektronische Kassen sind dem Finanzamt über ELSTER zu melden, neue Kassen binnen eines Monats nach Anschaffung.
- Belegausgabepflicht: Der Bon muss ausgegeben werden - gedruckt oder digital. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung ist nicht umgesetzt.
Wichtig ist die Unterscheidung: Diese Pflichten treffen Sie, wenn Sie eine elektronische Kasse einsetzen. Eine offene Ladenkasse ist derzeit noch erlaubt - dann aber mit vollständiger, täglicher Einzelaufzeichnung und einem nachvollziehbaren Kassenbericht.
Was eine Registrierkassenpflicht ändern würde
Käme das Gesetz wie skizziert, entfiele für die betroffenen Betriebe die Wahl zwischen offener Ladenkasse und elektronischem System. Wer über der Umsatzgrenze liegt, müsste elektronisch aufzeichnen - und damit automatisch auch TSE, Meldung und Beleg erfüllen. Für Betriebe, die heute schon eine Kasse mit TSE einsetzen, ändert sich in der Praxis wenig.
Was wir Betrieben im Süden raten
Prüfen Sie zuerst, wo Sie heute stehen: Läuft Ihre Kasse mit zertifizierter TSE? Ist sie gemeldet? Wird jeder Vorgang einzeln aufgezeichnet? Wenn eine dieser Fragen offen ist, hat sie Vorrang vor 2027 - denn hier geht es um geltendes Recht.
Wenn Sie ohnehin über eine neue Kasse nachdenken, ist ein ruhiger Zeitpunkt der bessere. Eine Umstellung im Januar unter Fristdruck kostet Nerven, und Hardware wird kurz vor Stichtagen erfahrungsgemäß nicht günstiger. Wir richten die Kasse remote ein - meist genügt ein Termin von einer Stunde.
Was Sie dafür brauchen, steht auf der Seite TSE und KassenSichV; die Anmeldung beim Finanzamt erklären wir unter Kassen-Meldepflicht.
2027 - kurz und ohne Panikmache.
Gilt die Registrierkassenpflicht 2027 schon?
Wen soll die geplante Pflicht betreffen?
Was gilt denn heute schon?
Lohnt es sich, jetzt schon umzustellen?
Wird die Bonpflicht abgeschafft?
Lieber in Ruhe umstellen als unter Frist.
Sagen Sie uns, wie Sie heute kassieren. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Sie etwas ändern müssen.