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Start › Registrierkassenpflicht 2027
Stand: Juli 2026

Registrierkassenpflicht 2027 - was geplant ist, und was heute schon gilt.

Der Koalitionsvertrag 2025 sieht ab dem 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz vor. Verabschiedet ist das Gesetz nicht. Hier steht, was das für Betriebe in Bayern und Baden-Württemberg praktisch bedeutet.

Der Stand der Dinge, nüchtern betrachtet

Im Koalitionsvertrag 2025 ist eine Registrierkassenpflicht ab 1. Januar 2027 vorgesehen, begrenzt auf Geschäfte mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz. Ein Gesetzentwurf wird für 2026 erwartet. Bis dahin gilt: Es ist ein politisches Vorhaben, keine geltende Pflicht.

Wir schreiben das so deutlich, weil im Markt gerade das Gegenteil verkauft wird. Wenn Ihnen jemand erzählt, Sie müssten jetzt sofort eine Kasse kaufen, weil das Gesetz da sei, stimmt das nicht. Es gibt gute Gründe für eine elektronische Kasse - Rechtssicherheit unter Zeitdruck ist aber der schlechteste davon.

Was heute tatsächlich Pflicht ist

Diese drei Punkte gelten unabhängig davon, was 2027 kommt:

  • TSE-Pflicht: Wer eine elektronische Kasse einsetzt, muss sie nach § 146a AO mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung betreiben.
  • Meldepflicht: Elektronische Kassen sind dem Finanzamt über ELSTER zu melden, neue Kassen binnen eines Monats nach Anschaffung.
  • Belegausgabepflicht: Der Bon muss ausgegeben werden - gedruckt oder digital. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung ist nicht umgesetzt.

Wichtig ist die Unterscheidung: Diese Pflichten treffen Sie, wenn Sie eine elektronische Kasse einsetzen. Eine offene Ladenkasse ist derzeit noch erlaubt - dann aber mit vollständiger, täglicher Einzelaufzeichnung und einem nachvollziehbaren Kassenbericht.

Was eine Registrierkassenpflicht ändern würde

Käme das Gesetz wie skizziert, entfiele für die betroffenen Betriebe die Wahl zwischen offener Ladenkasse und elektronischem System. Wer über der Umsatzgrenze liegt, müsste elektronisch aufzeichnen - und damit automatisch auch TSE, Meldung und Beleg erfüllen. Für Betriebe, die heute schon eine Kasse mit TSE einsetzen, ändert sich in der Praxis wenig.

Was wir Betrieben im Süden raten

Prüfen Sie zuerst, wo Sie heute stehen: Läuft Ihre Kasse mit zertifizierter TSE? Ist sie gemeldet? Wird jeder Vorgang einzeln aufgezeichnet? Wenn eine dieser Fragen offen ist, hat sie Vorrang vor 2027 - denn hier geht es um geltendes Recht.

Wenn Sie ohnehin über eine neue Kasse nachdenken, ist ein ruhiger Zeitpunkt der bessere. Eine Umstellung im Januar unter Fristdruck kostet Nerven, und Hardware wird kurz vor Stichtagen erfahrungsgemäß nicht günstiger. Wir richten die Kasse remote ein - meist genügt ein Termin von einer Stunde.

Was Sie dafür brauchen, steht auf der Seite TSE und KassenSichV; die Anmeldung beim Finanzamt erklären wir unter Kassen-Meldepflicht.

Häufige Fragen

2027 - kurz und ohne Panikmache.

Gilt die Registrierkassenpflicht 2027 schon?
Nein. Sie ist im Koalitionsvertrag 2025 vorgesehen, ein Gesetz ist bislang nicht verabschiedet (Stand: Juli 2026). Wer heute umstellt, tut das freiwillig - oder weil er die bereits geltenden Pflichten erfüllen muss.
Wen soll die geplante Pflicht betreffen?
Nach dem Koalitionsvertrag Betriebe mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz. Der genaue Zuschnitt steht erst mit dem Gesetzentwurf fest, der 2026 erwartet wird.
Was gilt denn heute schon?
Wer eine elektronische Kasse einsetzt, braucht eine zertifizierte TSE nach § 146a AO, muss die Kasse über ELSTER melden und die Belegausgabepflicht erfüllen. Eine offene Ladenkasse ist heute noch zulässig, aber an strenge Aufzeichnungspflichten gebunden.
Lohnt es sich, jetzt schon umzustellen?
Das hängt vom Betrieb ab. Wer ohnehin viel Bargeld einnimmt und die Einzelaufzeichnung von Hand führt, spart mit einer elektronischen Kasse Zeit und Fehler. Wer 2027 abwarten will, sollte wissen, dass eine Umstellung unter Zeitdruck selten günstiger wird.
Wird die Bonpflicht abgeschafft?
Im Koalitionsvertrag 2025 ist das vereinbart, umgesetzt ist es nicht (Stand: Juli 2026). Die Belegausgabepflicht gilt also weiter. Die interne Einzelaufzeichnungspflicht bliebe auch nach einer Abschaffung bestehen.

Lieber in Ruhe umstellen als unter Frist.

Sagen Sie uns, wie Sie heute kassieren. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Sie etwas ändern müssen.

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