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Kassensystem Rosenheim

Kassensystem für Rosenheim - auch wenn der Betrieb saisonal atmet.

Zwischen Sommergästen, Volksfest und ruhigen Wochen im November schwankt in Rosenheim vieles. Die Kasse soll beides mitmachen: den vollen Samstag und die kurze Woche - ohne Vertragsbindung über Jahre.

  • Monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit
  • Zusatzkasse für die Saison ohne Neukauf
Betreut in Rosenheim und deutschlandweit Ortsdurchfahrt mit Geschäften und Bergen im Hintergrund
So läuft es in Rosenheim

Saison heißt: mal zwei Kassen, mal eine.

Wenn im Sommer der Biergarten dazukommt oder das Volksfest ansteht, melden Sie sich einfach auf einem weiteren Gerät an. Aushilfen bekommen eine eigene PIN und nur die Rechte, die sie brauchen. Danach ist es wieder ein Gerät - ohne dass Sie Hardware auf Halde stehen haben.

  • Zweitgerät für die Saison, ohne Neukauf
  • Aushilfen mit eigener PIN und Rechten
  • Umsatz je Mitarbeiter und Schicht auswertbar
Kassenterminal in einer Wirtsstube

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Betriebe im Rosenheimer Land

Gasthäuser, Hofläden, Metzgereien, Fachgeschäfte in der Innenstadt und Handwerk im Umland - das ist die Mischung. Viele dieser Betriebe arbeiten mit wenigen Vollzeitkräften und vielen Aushilfen. Genau da entscheidet sich, ob eine Kasse taugt: Sie muss ohne Schulungswoche bedienbar sein.

Die Oberfläche arbeitet deshalb mit großen Kacheln und Schnelltasten. Wer eine Registrierkasse bedienen kann, kommt hier in einer Schicht zurecht.

Was bei Barumsätzen wirklich zählt

Bei hohem Baranteil schaut die Finanzverwaltung genauer hin. Wichtig ist, dass jeder Vorgang einzeln aufgezeichnet wird, dass Korrekturen als Korrekturen sichtbar bleiben und dass der Kassensturz nachvollziehbar ist. Die Kasse führt das Kassenbuch mit, damit der Abgleich am Abend stimmt.

  • Einzelaufzeichnung jedes Vorgangs
  • Stornos und Korrekturen dokumentiert
  • Kassenbuch und Z-Bericht täglich
  • Zählprotokoll für den Kassensturz

Geplante Registrierkassenpflicht - was heute schon gilt

Im Koalitionsvertrag 2025 ist eine Registrierkassenpflicht ab 1. Januar 2027 für Betriebe mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz vorgesehen. Das Gesetz ist bislang nicht verabschiedet (Stand: Juli 2026) - wer heute umstellt, tut das aus eigenem Interesse, nicht wegen einer bereits geltenden Pflicht.

Was dagegen heute schon gilt: TSE-Pflicht nach § 146a AO, Belegausgabepflicht und die Meldung der Kasse über ELSTER. Mehr dazu auf der Seite Registrierkassenpflicht 2027.

Häufige Fragen aus Rosenheim

Kurz und ehrlich beantwortet.

Kann ich für die Saison eine zweite Kasse dazunehmen?
Ja. Sie melden sich auf einem weiteren Gerät an; ab dem mittleren Tarif sind mehrere Kassen enthalten. Weil die Tarife monatlich kündbar sind, können Sie nach der Saison wieder zurückwechseln.
Wie behalte ich den Überblick über Aushilfen?
Jeder Mitarbeiter arbeitet mit eigener PIN. Die Auswertung zeigt Umsatz je Person und Schicht, Stornos sind der Person zugeordnet.
Gilt die Registrierkassenpflicht 2027 schon?
Nein. Sie ist im Koalitionsvertrag 2025 vorgesehen, das Gesetz ist noch nicht verabschiedet (Stand: Juli 2026). Die TSE-Pflicht nach § 146a AO gilt dagegen bereits heute.
Brauche ich für den Biergarten eine eigene Kasse?
Nicht zwingend. Ein zweites Tablet mit demselben Zugang genügt; die Bons laufen in dieselbe Auswertung, lassen sich aber nach Verkaufsort trennen.
Rückruf für Rosenheim

Aus Rosenheim und Umgebung? Kurz melden genügt.

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Telefon oder E-Mail genügt. Details in der Datenschutzerklärung.

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