Kassensystem für Rosenheim - auch wenn der Betrieb saisonal atmet.
Zwischen Sommergästen, Volksfest und ruhigen Wochen im November schwankt in Rosenheim vieles. Die Kasse soll beides mitmachen: den vollen Samstag und die kurze Woche - ohne Vertragsbindung über Jahre.
- Monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit
- Zusatzkasse für die Saison ohne Neukauf
Saison heißt: mal zwei Kassen, mal eine.
Wenn im Sommer der Biergarten dazukommt oder das Volksfest ansteht, melden Sie sich einfach auf einem weiteren Gerät an. Aushilfen bekommen eine eigene PIN und nur die Rechte, die sie brauchen. Danach ist es wieder ein Gerät - ohne dass Sie Hardware auf Halde stehen haben.
- Zweitgerät für die Saison, ohne Neukauf
- Aushilfen mit eigener PIN und Rechten
- Umsatz je Mitarbeiter und Schicht auswertbar

Sie sitzen in Rosenheim?
In fünf Schritten zum Angebot - remote eingerichtet, ohne dass jemand in Ihren Laden kommen muss.
Betriebe im Rosenheimer Land
Gasthäuser, Hofläden, Metzgereien, Fachgeschäfte in der Innenstadt und Handwerk im Umland - das ist die Mischung. Viele dieser Betriebe arbeiten mit wenigen Vollzeitkräften und vielen Aushilfen. Genau da entscheidet sich, ob eine Kasse taugt: Sie muss ohne Schulungswoche bedienbar sein.
Die Oberfläche arbeitet deshalb mit großen Kacheln und Schnelltasten. Wer eine Registrierkasse bedienen kann, kommt hier in einer Schicht zurecht.
Was bei Barumsätzen wirklich zählt
Bei hohem Baranteil schaut die Finanzverwaltung genauer hin. Wichtig ist, dass jeder Vorgang einzeln aufgezeichnet wird, dass Korrekturen als Korrekturen sichtbar bleiben und dass der Kassensturz nachvollziehbar ist. Die Kasse führt das Kassenbuch mit, damit der Abgleich am Abend stimmt.
- Einzelaufzeichnung jedes Vorgangs
- Stornos und Korrekturen dokumentiert
- Kassenbuch und Z-Bericht täglich
- Zählprotokoll für den Kassensturz
Geplante Registrierkassenpflicht - was heute schon gilt
Im Koalitionsvertrag 2025 ist eine Registrierkassenpflicht ab 1. Januar 2027 für Betriebe mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz vorgesehen. Das Gesetz ist bislang nicht verabschiedet (Stand: Juli 2026) - wer heute umstellt, tut das aus eigenem Interesse, nicht wegen einer bereits geltenden Pflicht.
Was dagegen heute schon gilt: TSE-Pflicht nach § 146a AO, Belegausgabepflicht und die Meldung der Kasse über ELSTER. Mehr dazu auf der Seite Registrierkassenpflicht 2027.
Für Betriebe in Rosenheim und im Oberland.
Kurz und ehrlich beantwortet.
Kann ich für die Saison eine zweite Kasse dazunehmen?
Wie behalte ich den Überblick über Aushilfen?
Gilt die Registrierkassenpflicht 2027 schon?
Brauche ich für den Biergarten eine eigene Kasse?
Aus Rosenheim und Umgebung? Kurz melden genügt.
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- Kein Aufschlag für ein Stadtbüro


